Gespräche über AfD-Verbot gefordert

Grüne fordern in Berlin Gespräche über AfD-Verbotsantrag

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem appelliert Grünen-Chef Felix Banaszak eindringlich an Unionsfraktionschef Jens Spahn. Er fordert die Union auf, sich an überfraktionellen Gesprächen zu einem AfD-Verbotsverfahren zu beteiligen. Banaszak betont die Dringlichkeit der Lage angesichts der als demokratiegefährdend eingestuften Ziele der AfD.
Grüne fordern in Berlin Gespräche über AfD-Verbotsantrag
Grüne fordern in Berlin Gespräche über AfD-Verbotsantrag
Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grünen-Vorsitzender Felix Banaszak hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) aufgerufen, sich an neuen überfraktionellen Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren zu beteiligen. „Die AfD ist inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft und macht aus ihren Plänen etwa zur Einschränkung von Meinungs- und kein Geheimnis“, erklärte Banaszak gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk “ (Donnerstagausgaben). Er fügte hinzu: „Wir müssen uns fragen, wie viel Zeit wir noch haben.“

Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden hätten ihre Kollegen „aller anderen demokratischen Fraktionen eingeladen, darüber ins Gespräch zu kommen“, so der Parteichef weiter. „SPD und Linke haben zugesagt. Ich kann nur an CDU und CSU appellieren, nochmals über ihre Strategie im Umgang mit der AfD nachzudenken.“

Banaszak betonte, dass die Übernahme von Positionen und Sprache der Rechtsextremen diese nicht schwäche, sondern stärke: „Es gibt ihnen eine Daseinsberechtigung. Das beweisen die aktuellen Umfragewerte.“

Viele Menschen blickten „mit Angst auf das globale Erstarken des Rechtsextremismus“, sagte Banaszak. „In den USA hat faktisch eine demokratiezerstörende, autoritäre Bewegung die Macht übernommen. Da können wir in Deutschland nicht `business as usual` machen“, so seine Aussage. „Wir brauchen eine neue Dringlichkeit. Faschismus ist kein spannendes Live-Experiment, sondern das Ende von Freiheit und Demokratie.“ Er erklärte weiter, man dürfe nicht abwarten, bis Antidemokraten die Demokratie von innen aushöhlen.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind verfassungswidrig, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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