Berliner Plan
Gegen Abend diskutiert die Bundesregierung über neue Pflichten zum Schutz sensibler Daten in der kritischen Infrastruktur. Die Debatte läuft aus der Praxis heraus: Ein Stromausfall, wie er in Berlin passiert war, zeigt, wie schnell Versorgungsprozesse ins Stocken geraten. Der Berliner Stromausfall habe gezeigt, wie verwundbar Netzstrukturen sind. Laut dem SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Angesichts der grundsätzlichen Bedrohungslage besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Öffentlich frei zugängliche Informationen können ein reales Sicherheitsrisiko darstellen.“ Daher sei eine Abwägung zwischen Transparenz und Schutzinteressen erforderlich. „Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum allgemein zugänglich sein sollte, wo genau Leitungen, Knoten oder Kabel verlaufen.“
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU). „In einem Akt politischer Naivität und Kurzsichtigkeit wurde gläserne Transparenz unserer kritischen Infrastruktur sogar allzu oft über Sicherheitsinteressen gestellt“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Der Vorfall in Berlin zeigt in besonderem Maße, wie verwundbar wir auch in Deutschland sind und welche schrecklichen Folgen Anschläge wie dieser für die Betroffenen nach sich ziehen.“ Der Bund werde „alles dafür tun, gewalttätige Extremisten und Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen“, versicherte Henrichmann.
Weitere Informationen finden sich in einem Lagebild zu Sabotage nach Stromausfall.
Kritis-Dachgesetz im Blick
Schätzl schlug vor, das parlamentarische Verfahren zum sogenannten Kritis-Dachgesetz zu nutzen, „um die Balance zwischen Transparenz und Schutzzielen auszugestalten“. Das Gesetz soll verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur (Kritis) schaffen, um Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Henrichmann sagte: „Das Kritis-Dachgesetz kann nur der Anfang eines langen Weges hin zu gesellschaftlicher Widerstandsfähigkeit sein.“
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im November 2025 erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Im Rahmen einer Expertenanhörung wurden die vorgesehenen Transparenzpflichten bereits als problematisch kritisiert.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)