Nur noch mit Begründung

CDU krempelt Teilzeit-Anspruch um

CDU krempelt Teilzeit-Anspruch um
Foto: Vater, Mutter, Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Nach heftigen Debatten hat sich die Partei auf eine neue Formulierung geeinigt, die den Anspruch künftig nur noch in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung vorsieht. Ziel sind vor allem Personen, die durch Teilzeitarbeit auf Sozialleistungen angewiesen sind. Gleichzeitig fordert die Union Anreize für längere Arbeitszeiten.

Einigung nach heftigen Debatten

Die CDU hat sich im Streit um den Rechtsanspruch auf Teilzeit geeinigt. Nach intensiven Diskussionen, insbesondere mit dem Wirtschaftsflügel, wurde eine neue Formulierung für den Parteitagsantrag gefunden. Das umstrittene Schlagwort „Lifestyle-Teilzeit“ taucht darin nicht mehr auf. Stattdessen soll der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit nach den Plänen der Union künftig „nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung“ gelten.

Dies erklärte Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wir konnten in der Antragskommission Sprache und Inhalt des Teilzeit-Antrags wieder in Einklang bringen“, betonte Bilger.

Nur noch für besondere Fälle

Der seit 2001 bestehende gesetzliche Anspruch auf Teilzeit wird somit indirekt infrage gestellt. Explizit betont die Partei jedoch die Notwendigkeit eines „geordneten Teilzeitanspruches“, um Kernthemen wie Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Ein „zielgerichteter Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes“ wird als Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik betrachtet.

Kritik von links – Unterstützung aus der eigenen Reihen fehlt

Der Fokus der neuen Regelung liegt demnach erkennbar auf jenen, die ihre Teilzeittätigkeit mit Sozialleistungen aufstocken. Hier müsse die Teilzeit gut begründet sein, heißt es im Antragstext.

Zusätzlich fordert die CDU generell Anreize für eine Ausweitung der Arbeitszeit. Dazu zählen flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine spürbare Entlastung der Arbeitseinkommen, insbesondere für kleine und mittlere Einkommen, um leistungsfreundlichere Steuer- und Abgabensysteme zu schaffen.

Die frühere Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nach einer Einschränkung des Rechtsanspruchs war auf breite Kritik gestoßen, nicht nur von SPD und Grünen. Auch innerhalb der CDU, insbesondere unter Wahlkämpfern in Süddeutschland, wurde die Forderung als wenig zielführend und potenziell schädlich angesehen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und eben auch Steffen Bilger hatten sich öffentlich gegen den ursprünglichen Vorstoß gestellt.

Bilger appellierte nun an mehr Sachlichkeit: „Reflexhafte Aufregung bei jedem Debattenbeitrag, ob nun aus der CDU oder von außerhalb, bringt Deutschland nicht voran.“ Das Land brauche Reformen für Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. „Dabei müssen wir Leistungsanreize stärken, ohne den sozialen Zusammenhalt aus dem Blick zu verlieren“, so Bilger.