Diese Packungen sind betroffen
Betroffen sind konkret die „Göral Sonnenblumenkerne (geröstet & gesalzen)“ in der 200-Gramm-Packung. Laut Hersteller handelt es sich um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 15.08.2025.
Verkauft wurden die Kerne deutschlandweit, wobei Schwerpunkte oft in Supermärkten mit internationalem Sortiment sowie in kleineren Kiosken und Spätis liegen. Kunden in Baden-Württemberg, wo die Marke in vielen Ballungsräumen zum Standard-Sortiment gehört, sollten die Packungen keinesfalls öffnen.
Experten warnen vor Langzeitfolgen
Dass Schimmel im Essen nichts zu suchen hat, ist klar. Doch bei Nüssen und Kernen ist die Lage oft ernster als bei einer angeschimmelten Brotkante. Experten warnen vor sogenannten Mykotoxinen. Diese Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen sind hitzebeständig – Rösten hilft also nicht.
„Einmaliger Verzehr führt meist zu Übelkeit oder Bauchschmerzen, doch langfristig können diese Gifte die Leber und das Immunsystem schädigen“, heißt es von Seiten der Lebensmittelüberwachung. Wer die Kerne bereits gegessen hat und unter Symptomen leidet, sollte einen Arzt aufsuchen.
Rückgabe auch ohne Kassenbon
Der Handel hat bereits reagiert und die betroffene Ware aus den Regalen genommen. Käufer können die Packungen in ihren jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben. In der Regel geschieht dies aus Kulanz und aufgrund des offiziellen Rückrufs auch ohne Vorlage des Kassenbons. Der Kaufpreis wird erstattet.
Andere Produkte der Marke Göral oder Chargen mit einem abweichenden Haltbarkeitsdatum sind nach aktuellem Stand nicht vom Rückruf betroffen und können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
