Polen wegen Justiz vor EuGH

EuGH verurteilt Polen wegen Verstößen gegen Unionsrecht

Europäischer Gerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen im Kern seiner europäischen Verpflichtungen zur Rechenschaft gezogen. Eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für das Verhältnis zwischen Warschau und Brüssel haben dürfte. Es geht um die Unabhängigkeit der Justiz und die Achtung des EU-Rechts.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein klares Signal nach Warschau gesendet: Polen wurde wegen gravierender Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des europäischen Unionsrechts gerügt. Das höchste europäische Gericht stellte am Donnerstag fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof in mehreren wegweisenden Urteilen die fundamentalen Säulen des Rechtsstaates untergraben hat. Konkret geht es um den Bruch des Prinzips des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes sowie die Missachtung der Autonomie, des Vorrangs und der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts. Besonders bedenklich sind die festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von Richtern, welche die Unabhängigkeit des Gerichts massiv infrage stellen.

Konflikt um EU-Verträge und richterliche Unabhängigkeit

Die Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli und 7. Oktober 2021 hatten eine kontroverse Reaktion hervorgerufen. Damals erklärte das Gericht bestimmte Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Dies hatte zur Folge, dass nationalen Gerichten die Handlungsfähigkeit entzogen wurde, die Rechtmäßigkeit der Ernennungsverfahren von Richtern zu überprüfen. Die Europäische Kommission sah darin einen klaren Bruch des EU-Rechts und erhob daraufhin eine Vertragsverletzungsklage. Dieser Klage hat der Europäische Gerichtshof nun stattgegeben.

In seiner Urteilsbegründung machte der EuGH deutlich, dass Polen sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen könne, um sich den gemeinsamen Werten der Europäischen Union, wie Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz, zu entziehen. Die Ernennung von insgesamt drei Richtern und der Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichtshofs seien laut Gericht von erheblichen Verstößen gegen zentrale Grundregeln geprägt gewesen. Dieses Vorgehen erfüllte laut EuGH nicht die zwingenden Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne des Unionsrechts. Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-448/23 ist somit ein wichtiger Meilenstein in der Durchsetzung europäischer Rechtsstandards. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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