Erbschaftsteuer und Vermögensabgabe im Visier
Der DGB plädiert unter anderem für eine Erbschaftsteuer, die keine Ausnahmen für große Betriebsvermögen zulässt, sondern stattdessen Stundungsregelungen für Unternehmen vorsieht. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte die Notwendigkeit einer Debatte darüber, wie Vermoegende stärker in die Finanzierung von Infrastruktur, Bundeswehr und den Folgen des demografischen Wandels einbezogen werden könnten. Auch Zinserträge von Sparern geraten ins Visier. Körzell kritisierte die Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent im Vergleich zu einem progressiven Anstieg bei der Einkommenssteuer.
Milliardenvermögen stärker zur Kasse bitten
Da Einnahmen aus Erbschaft- und Vermögensteuer den Bundesländern zustehen, schlägt der DGB für den Bund eine einmalige Vermögensabgabe vor. „Riesige Vermögen müssten dann zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz einmalig abgeben“, so Körzell. Dabei sollten laut DGB-Vertreter zwar hohe Freibeträge gelten, aber „es kann nicht sein, dass die Milliardäre in diesem Land immer reicher werden, die Verteilung immer ungerechter“. Körzell macht deutlich: „Wir brauchen eine Debatte darüber, die Vermögen gerechter zu verteilen. Da gibt es enorme Unwuchten.“





