Alterssicherung im Fokus

Bundesregierung stellt Weichen für Rentenreform: Kommission advised

Foto: Senioren mit finanziellen Themen, Archivbild, via dts Nachrichtenagentur

Die deutsche Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Sicherung der zukünftigen Altersvorsorge unternommen. Ein Kabinettsbeschluss ebnet den Weg für eine umfassende Rentenreform. Eine neu eingesetzte Kommission hat die Aufgabe, Anpassungen an den drei Säulen der Altersicherung zu prüfen und Empfehlungen bis Mitte 2026 zu erarbeiten.

Um die Zukunftsfähigkeit des deutschen Sozialstaats zu gewährleisten, hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine wegweisende Entscheidung getroffen: Es wird eine Expertenkommission eingesetzt, die sich mit einer grundlegenden Reform der Alterssicherung auseinandersetzen soll. Die Ergebnisse und Vorschläge dieser Kommission werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 erwartet und sollen essenzielle Leitplanken für die zukünftige Rentenpolitik setzen.

Debatte über das Gleichgewicht der Altersvorsorge

Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) unterstrich die Bedeutung dieses Schrittes: „Wir diskutieren nun, wie Anpassungen an den drei Säulen der Altersvorsorge erfolgen müssen und wie diese auch langfristig im Gleichgewicht gehalten werden können“, erklärte sie. Sie betonte, dass ein erfülltes Arbeitsleben im Alter eine sichere Absicherung verdiene, was ein Kernversprechen des Sozialstaats und ein Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts sei. Daraus leite sich die dringende Notwendigkeit ab, die Alterssicherung tragfähig, solide und belastbar zu gestalten – und das auch für kommende Generationen.

Umfassende Expertise für die Kommission

Die neu ins Leben gerufene Alterssicherungskommission setzt sich aus einem hochkarätigen Gremium zusammen. Sie wird von zwei Vorsitzenden, Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, geleitet. Unterstützung erhalten sie von drei stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Deutschen Bundestag: Annika Klose (SPD), Florian Dorn (CSU) und Pascal Reddig (CDU). Ergänzt wird die Kommission durch acht renommierte wissenschaftliche Mitglieder: Tabea Bucher-Koenen, Georg Cremer, Camille Logeay, Monika Queisser, Jörg Rocholl, Silke Übelmesser und Martin Werding. Als Sachverständige wird die Deutsche Rentenversicherung Bund an allen Beratungen teilnehmen, um ihre praktische Expertise einzubringen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)