Das deutsche Steuersystem erfährt ab 2026 einige signifikante Anpassungen, nachdem der Bundesrat am Freitag dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt hat. Die Länderkammer ebnete damit den Weg für ein Paket, das unter anderem eine deutliche Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie sowie eine Erhöhung der Pendlerpauschale vorsieht. Ziel ist es, sowohl Unternehmen als auch Bürgern spürbare finanzielle Erleichterungen zu verschaffen.
Deutliche Gastro-Entlastung ab Januar 2026
Eine der zentralen Neuerungen betrifft den Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt dieser von den bisher üblichen 19 Prozent auf nur noch sieben Prozent. Diese Regelung gilt ausdrücklich für Speisen und nicht für den Getränkeausschank. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro, die sowohl den Gastronomen zugutekommen als auch potenziell zu günstigeren Preisen für Verbraucher führen könnte. Diese Maßnahme war lange ein Wunsch der Branche, um den wirtschaftlichen Druck zu mindern.
Mehr Geld für Pendler ab dem ersten Kilometer
Auch für viele Berufspendler gibt es gute Nachrichten. Zum selben Stichtag, dem 1. Januar 2026, wird die Pendlerpauschale angehoben. Künftig können Reisende 38 Cent pro Kilometer geltend machen, und das bereits ab dem allerersten gefahrenen Kilometer. Bislang profitierte man von diesem höheren Satz erst ab dem 21. Kilometer. Eine Maßnahme, die gerade für Menschen, die längere Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet.
Ehrenamtliche besser abgesichert
Das Steueränderungsgesetz berücksichtigt zudem das ehrenamtliche Engagement in Deutschland. Im Vereinsrecht werden die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige erweitert. Dies zielt darauf ab, das Ehrenamt weiter zu stärken und die rechtliche Absicherung für jene zu verbessern, die sich unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen. Diese Regelung soll eine größere Sicherheit für Ehrenamtliche schaffen und somit das freiwillige Engagement fördern.
Die Einigung auf dieses Steuerpaket war kein einfacher Prozess. Insbesondere die Länder hatten im Vorfeld erhebliche Bedenken geäußert, da sie eine einseitige Belastung ihrer Haushalte befürchteten. Letztendlich verzichteten sie jedoch auf die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens, um die Beschlussfassung voranzutreiben. Das Gesetz wird somit wie geplant in Kraft treten und Deutschland im Steuerrecht für die kommenden Jahre neu ausrichten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



