Berliner CDU und SPD einig

Berlin: Neuer Impuls für AfD-Verbotsverfahren

Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Nachdem sich die Berliner CDU und SPD auf einen Antrag für eine Bundesratsinitiative geeinigt haben, rückt die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD wieder stärker in den Fokus. Diese Entwicklung wird von Befürwortern eines solchen Verfahrens als wichtiger Schritt gewertet und könnte weitere politische Debatten über den Umgang mit der Partei anstoßen.

Die Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die AfD sehen neue Bewegung, nachdem die Berliner CDU und die SPD sich in dieser Woche auf einen Antrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative verständigt haben. Dies verleiht der seit Längerem diskutierten Forderung nach einem solchen Verfahren neuen Auftrieb.

Till Steffen, Grünen-Bundestagsabgeordneter und seit Monaten ein Verfechter eines AfD-Verbots, äußerte gegenüber dem „Spiegel“: „Das ist ein Durchbruch auf dem Weg zum AfD-Verbot.“ Er erinnerte daran, dass er bereits in der vorherigen Legislaturperiode gemeinsam mit anderen einen ähnlichen Antrag für den Bundestag vorbereitet hatte, der jedoch keine Mehrheit fand.

Steffen lobte die Entscheidung der Berliner Abgeordneten als „Mut und Entschlusskraft der Demokraten“, die dringend benötigt werde. Er rief die Innenministerkonferenz dazu auf, dem Berliner Beispiel zu folgen. Dabei verwies er darauf, dass sowohl der Beschluss in Berlin als auch der aus Schleswig-Holstein zeigen würden, „dass die CDU überzeugt werden kann“.

Bereits im Oktober hatte der Kieler Landtag mit einer breiten Mehrheit aus CDU, Grünen, SPD und SSW die Landesregierung beauftragt, ein solches Verfahren zu forcieren. Dies würde die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen beinhalten.

Auch Orkan Özdemir, SPD-Abgeordneter aus Berlin, drückte seine Dankbarkeit gegenüber der CDU aus. Er betonte: „Dass wir diese Schritte gemeinsam mit der CDU Berlin gehen, ist ein wichtiges Zeichen in den Bund und in die Länder.“ Er ergänzte, man gehe „bei der Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und im Kampf gegen völkischen Rechtsextremismus“ voran.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)