Neue rechtliche Rahmenbedingungen
Der Asylrechtsexperte Daniel Thym rechnet damit, dass die Grenzkontrollen spätestens am 12. Juni kommenden Jahres eingestellt werden müssen. Die Bundesregierung hatte eine Gerichtsentscheidung gegen die Grenzkontrollen verloren, da sie die Belastungssituation für das Land nicht ausreichend darlegen konnte. Mit dem neuen EU-Asylrecht GEAS verliert dieses Argument seine Gültigkeit.
Herausforderungen bei Rückführungen
Ein weiterer Aspekt der EU-Asylreform sind sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der EU, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden könnten. Thym nennt hierbei Länder wie Uganda, Tunesien oder Äthiopien als mögliche Partner. Allerdings warnt er vor zu hohen Erwartungen: Die Überzeugung von Staaten, Menschen aufzunehmen, die aus dem Herkunftsland nicht abgeschoben werden können und teilweise als Gefährder oder Straftäter gelten, erfordert starke Argumente, auch finanzieller Natur. Laut Experten ist eine engere Zusammenarbeit mit dem globalen Süden geplant, um solche Herausforderungen zu bewältigen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

