Strafrechtlich gegen Terror vorbereiten

Hubig: Vorbereitung von Terrorfahrten soll strafbar werden

Foto: Symbolbild: Tatort nach gefährlicher Fahrweise (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigt geplante Anpassungen im Strafrecht zur Terrorbekämpfung. Insbesondere die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern soll künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Dies sei eine Reaktion auf recente Terroranschläge.

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Strafrechts, um besser gegen terroristische Bedrohungen gerüstet zu sein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte die Pläne, die in dieser Woche im Bundestag beraten werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Vorbereitung und Androhung von terroristischen Taten. „Es geht uns zum einen um terroristische Bedrohungen“, erklärte Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. „In den letzten Jahren haben terroristisch motivierte Täter in mehreren Fällen Alltagsgegenstände für ihre Taten benutzt – Kraftfahrzeuge zum Beispiel oder Messer.“

Autos als Waffen: Lehren aus tragischen Ereignissen

Die Entscheidung, die Vorbereitung solcher Taten künftig strafrechtlich zu verfolgen, ist eine direkte Reaktion auf erschütternde Ereignisse. „Die Amokfahrt von Magdeburg und der Anschlag auf den Breitscheidplatz haben auf schreckliche Weise vor Augen geführt: Gerade Autos können – wenn sie als Waffe benutzt werden – verheerende Wirkung haben“, betonte die Ministerin. Mit diesen Anpassungen soll verhindert werden, dass potenzielle Täter ungestraft agieren können, bevor es zu einer tatsächlichen Ausführung kommt.

Erweiterung des Maßnahmenkatalogs

Neben der Verschärfung der Strafen für die Vorbereitung von Terrorakten plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen. „Wir wollen außerdem die Strafen für Spionagetätigkeit erhöhen“, fügte Hubig hinzu. Ebenso sollen Terrorismusfinanzierung und die Einreise ausländischer Terroristen konsequenter geahndet werden. „All das sind punktuelle Anpassungen im Strafrecht, die unseren Rechtsstaat wappnen gegen neue Bedrohungen“, so die Bundesjustizministerin abschließend.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)