Die Europäische Kommission hat einen Rückzieher von ihrem ursprünglichen strikten Plan für ein Verbot von Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035 gemacht. Nach dem neuen Vorschlag müssen Automobilhersteller ab 2035 lediglich noch ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent einhalten. Die verbleibenden zehn Prozent lassen Raum für weitere Fahrzeugtechnologien.
Alternative Kraftstoffe und Stahleinsatz als Kompensation
Die Kompensation der restlichen Emissionen soll durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch den Einsatz von E-Fuels und Biokraftstoffen erfolgen. Diese Anpassung bedeutet, dass auch Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor weiterhin eine Rolle auf dem Automobilmarkt spielen könnten, neben vollelektrischen Fahrzeugen (EVs) und Wasserstofffahrzeugen.
Anpassungen auch bei Nutzfahrzeugen
Die Kommission plant weitere Änderungen im Bereich der Mobilität. So soll das CO2-Ziel für Transporter bis 2030 von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Für schwere Nutzfahrzeuge wird eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen vorgeschlagen, um die Einhaltung der Ziele für 2030 flexibler zu gestalten. Im Segment der Firmenfahrzeuge sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern. Zudem werden emissionsarme Fahrzeuge und das Gütesiegel „Made in the EU“ zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.
Förderung der Batterieproduktion in der EU
Parallel dazu soll die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien mit 1,8 Milliarden Euro beschleunigt werden. Im Rahmen dieses Batterieförderprogramms sollen europäische Batteriezellenhersteller mit 1,5 Milliarden Euro durch zinslose Darlehen unterstützt werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)





