Die EU-Kommission beabsichtigt, die ambitionierten CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen, die ursprünglich für das Jahr 2030 festgesetzt wurden, zu modifizieren und abzuschwächen. Dies geht aus Berichten des „Handelsblatts“ hervor, das sich auf Informationen aus Verhandlungskreisen stützt. Die bestehende Regulierung sieht vor, dass die Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 sinken müssen. Aktuellen Erkenntnissen zufolge, die von drei mit den Gesprächen vertrauten Industrievertretern bestätigt wurden, wird dieses Ziel jedoch nicht mehr strikt jahresscharf angewendet werden. Bereits die Vorgaben für das Jahr 2025 wurden entsprechend angepasst.
Anreize für günstigere Elektroautos
Des Weiteren sollen Autohersteller künftig stärker davon profitieren, wenn sie kostengünstigere Elektroautos auf den Markt bringen. Um ihre Klimaziele zu erreichen, sollen sie sogenannte „Supercredits“ erhalten. Dies bedeutet, dass der tatsächliche CO2-Ausstoß zunächst weniger stark reduziert werden muss. Es wird erwartet, dass deutsche Automobilhersteller von dieser Neuerung voraussichtlich nicht unmittelbar profitieren, da solche Fahrzeuge nicht explizit in ihren aktuellen Portfolios vertreten sind.
Verbrenner-Aus indirekt verhindert?
Nach 2035 sollen weiterhin Plug-in-Hybride, die sowohl mit einem Batterieantrieb als auch mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, sowie Range Extender, bei denen ein kleiner Benzingenerator die Batterie auflädt und die Reichweite erhöht, zulässig bleiben. Die ursprünglichen „Flottengrenzwerte“ legten fest, dass alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers im Durchschnitt maximal 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Die schrittweise Absenkung dieses Grenzwertes auf null Gramm pro Kilometer bis 2035 hätte den Verkauf neuer Verbrennungsmotoren indirekt verhindert. Laut Aussagen von Manfred Weber (CSU), dem Vorsitzenden der EVP-Fraktion, soll der CO2-Ausstoß nun lediglich um 90 Prozent gesenkt werden, anstatt um 100 Prozent.
Abkehr von ursprünglichen Klimazielen?
Die „Flottengrenzwerte“ sind ein integraler Bestandteil des „Fit-for-55“-Pakets, das der EU den Weg zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf etwas über zwei Grad Celsius ebnen sollte. Zuvor steuerte die Klimapolitik der EU auf eine Erhitzung von über vier Grad Celsius zu. Die aktuelle Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr markieren eine deutliche Abkehr vom ursprünglichen Plan der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli diesen Jahres klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich dazu verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann zu Schadensersatzzahlungen führen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

