Hersteller haften unbegrenzt

Bundesjustizministerium will Produkthaftungsrecht verschärfen

Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesjustizministerin plant eine Novelle des Produkthaftungsrechts, um Verbraucher besser zu schützen. Hersteller sollen künftig stärker für fehlerhafte Produkte, die Sachschäden oder Körperverletzungen verursachen, zur Rechenschaft gezogen werden. Der Gesetzentwurf sieht eine unbegrenzte Haftung vor und weitet den Geltungsbereich auf Software aus.

Das Bundesjustizministerium unter der Leitung von Stefanie Hubig (SPD) strebt eine signifikante Verschärfung des Produkthaftungsrechts an. Ziel ist es, die Sicherheit von Konsumgütern zu erhöhen und Verbraucher im Schadensfall besser zu stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet, soll am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden.

Komplizierte Produkte erfordern neues Recht

„Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden“, erklärte Justizministerin Hubig. Die geplante Änderung soll es Betroffenen erleichtern, den Nachweis für Schäden durch fehlerhafte Produkte zu erbringen. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Streichung der bisherigen Höchstgrenze von 85 Millionen Euro für die Haftung von Herstellern. Künftig soll die Haftung finanziell unbegrenzt sein. Diese Maßnahme soll Produzenten stärker dazu anhalten, höchste Sicherheitsstandards einzuhalten.

Software und KI fallen unter die neue Regelung

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausweitung der Produkthaftung auf Software. Laut Hubig spiele es für den Verbraucher keine Rolle, ob ein Schaden durch einen mechanischen Defekt oder durch eine fehlerhafte Software verursacht wird. Die Haftung soll somit für alle Arten von Software gelten, einschließlich Systemen künstlicher Intelligenz. Diese umfassende Aufnahme von Software soll die Sicherheit moderner, digital vernetzter Produkte gewährleisten.

EU-Vorgaben als treibende Kraft

Die anstehende Modernisierung des Produkthaftungsrechts ist eine Umsetzung einer neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht überführt werden muss. Die letzte Änderung des deutschen Produkthaftungsgesetzes liegt bereits 36 Jahre zurück. Die nun vorgesehene Novellierung soll das Gesetz an die heutigen technologischen Gegebenheiten anpassen und den Verbraucherschutz auf ein neues Niveau heben.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)