Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Messerangreifer von Aschaffenburg dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Diese Entscheidung fiel im Einklang mit der einstimmigen Forderung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage.
Die Anklagebehörde legte dar, dass die Tat nicht auf eine Radikalisierung des Beschuldigten zurückzuführen ist, sondern auf Wahnvorstellungen. Zudem wurde betont, dass der Mann eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, was die Notwendigkeit dieser Maßnahme unterstreicht.
Die Tat ereignete sich im Januar 2025, als der 28-jährige afghanische Staatsbürger eine Kita-Gruppe in einem Park angriff. Bei diesem Messerangriff wurden ein marokkanisches Kleinkind und ein deutscher Staatsbürger getötet. Drei weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Der Täter war den Behörden bereits bekannt und ausreisepflichtig zum Zeitpunkt des Vorfalls.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

