Berlin – Bevor der Vermittlungsausschuss am Mittwoch über das umstrittene Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berät, zeichnet sich eine Einigung zwischen Bund und Ländern ab. Wie das Portal „Politico“ am Dienstag berichtete, wurde ein Kompromiss gefunden, der die Sorgen der Landesvertreter aufgreift.
Bundesregierung und Länder finden Mittelweg bei Klinik-Sparmaßnahmen
Im Kern des Kompromisses stehen die ursprünglich geplanten Einsparungen im Kliniksektor. Diese sollen durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben. Jedoch sollen die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2027 ausgeglichen werden. Dies geschieht durch eine Anhebung des Landesbasisfallwerts für somatische Krankenhäuser sowie der Budgets für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser um 1,14 Prozent im Jahr 2026. Laut einer Protokollerklärung der Bundesregierung zielt diese Regelung darauf ab, eine „Überkompensation“ zu verhindern.
Die Länder hatten zuvor scharf kritisiert, dass die ursprünglichen Sparmaßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasten würden und daher den Weg in den Vermittlungsausschuss gewählt. Mit dem Sparpaket verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr bei durchschnittlich 2,9 Prozent zu stabilisieren. Krankenkassen äußern jedoch weiterhin Bedenken und weisen darauf hin, dass diese Zusage unter Umständen nicht haltbar sein könnte, unter anderem wegen notwendiger Auffüllungen von Rücklagen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)





