Neuer Anlauf für Altersvorsorge

Klingbeil plant weitreichende Riester-Reform in Berlin

Klingbeil plant weitreichende Riester-Reform in Berlin
Lars Klingbeil am 05.12.2025, via dts Nachrichtenagentur
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, die private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Altersvorsorgedepots vor, das Sparern mehr Flexibilität und eine vereinfachte staatliche Förderung bieten soll. Das "Handelsblatt" berichtete über die Details.
Klingbeil plant weitreichende Riester-Reform in Berlin
Lars Klingbeil am 05.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Klingbeil greift ein bereits von der Ampelkoalition und seinem Vorgänger Christian Lindner (FDP) diskutiertes Vorhaben auf. Ziel ist es, die staatliche Förderung, die bisher primär an Garantieprodukte wie die klassischen Riester-Verträge gekoppelt ist, zu erweitern. „Für eine chancenorientierte Kapitalanlage wird ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt, das auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten wird“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Neuerung soll die „steuerliche Förderung grundlegend vereinfachen und mit besonderem Fokus auf Kleinanleger ausgestalten.“

Aktuell müssen Anbieter bei der staatlich geförderten Altersvorsorge garantieren, dass mindestens die eingezahlten Sparbeiträge wieder ausgezahlt werden. Diese Auflage reduziert jedoch die möglichen Renditen für die Sparer, weshalb sie in der geplanten Reform entfallen soll.

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Kostendeckels für das neue Altersvorsorgedepot. „Das Altersvorsorgedepot wird auch als Standardprodukt mit auf maximal 1,5 Prozent begrenzten Effektivkosten angeboten“, wird im Entwurf ausgeführt. Trotz dieser Neuerungen sollen Sparer weiterhin die Option auf Garantieprodukte haben. Hierbei sind „zwei mögliche Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent“ vorgesehen.

Die Förderung selbst soll ebenfalls vereinfacht werden. Geplant ist eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro, bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro. Für Beträge zwischen 1.201 Euro und 1.800 Euro sind 20 Cent Förderung pro Euro vorgesehen. Zusätzlich ist eine Kinderzulage von 25 Cent pro angelegtem Euro geplant, die maximal 300 Euro pro Kind betragen soll.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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