Klage gegen Zweckentfremdung des Sondervermögens

Grüne prüfen Verfassungsklage in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Grünen-Bundestagsfraktion erwägt eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung. Grund dafür ist die vermeintliche Zweckentfremdung des Sondervermögens Infrastruktur. Berichte deuten darauf hin, dass die Fraktion derzeit verschiedene rechtliche Optionen prüft, um gegen den Umgang mit den 500 Milliarden Euro vorzugehen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion prüft derzeit eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Hintergrund ist die Kritik an der Zweckentfremdung des Sondervermögens Infrastruktur. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge werden in Grünen-Kreisen diverse Klagemodalitäten geprüft.

Die Opposition reagiert damit auf die Bedenken zahlreicher Experten, die den Umgang der Bundesregierung mit dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen hinterfragen. Erst kürzlich äußerte auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem Jahresgutachten Kritik. Demnach würden die Mittel nicht zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen eingesetzt, sondern ersetzen reguläre Haushaltsausgaben. Die Ökonomen bemängelten zudem, dass es für die Länder sowie den Klima- und Transformationsfonds keine Verpflichtung gebe, die Gelder zusätzlich zu verwenden.

Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg hält die Vorgehensweise beim Sondervermögen für „verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“. Er verweist im Gespräch mit dem „Focus“ auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023. In diesem Urteil betonte Karlsruhe die „strikte Bindung und Justiziabilität der Finanzverfassung“. Damals wurde die Umwidmung von Corona-Finanzmitteln in den Klima- und Transformationsfonds durch die damalige Ampelregierung gerügt.

Sebastian Schäfer, Haushaltspolitiker der Grünen, sieht jedoch prozessuale Schwierigkeiten. Er erklärte gegenüber dem „Focus“, dass die Fraktion, anders als die Union in der letzten Legislaturperiode, keinen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt beim Bundesverfassungsgericht einreichen kann, da hierfür ein Viertel der Bundestagsmitglieder erforderlich wäre. Trotzdem betonte Schäfer: „Wir prüfen jedoch etwaige Optionen.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)