Das Gericht der Europäischen Union hat in Luxemburg eine frühere Entscheidung der EU-Kommission bezüglich des Chipherstellers Intel revidiert. Die ursprünglich festgesetzte Wettbewerbsstrafe von 376 Millionen Euro gegen Intel wurde auf 237 Millionen Euro gesenkt, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch bekannt gaben.
Die EU-Kommission hatte zuvor einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Intel festgestellt. Dieser Missbrauch zielte darauf ab, den Wettbewerber AMD vom Markt für x86-Mikroprozessoren zu verdrängen. Infolgedessen verhängte die Kommission eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Verweisungsverfahrens vom Gericht der Europäischen Union teilweise für nichtig erklärt und später vom Gerichtshof bestätigt. Daraufhin wurde eine neue Geldbuße festgesetzt.
In der aktuellen Entscheidung bestätigte das Gericht zwar, dass die Kommission die Kriterien der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung korrekt angewendet hatte. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Bemessung der Geldbuße angepasst werden muss. Dies geschah unter stärkerer Berücksichtigung der geringen Anzahl der betroffenen Computer und des Zeitraums zwischen den als wettbewerbswidrig eingestuften Verhaltensweisen. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses aus dem Jahr 2023 wurde durch diese Anpassung nicht infrage gestellt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
