Nach Urteil zu ChatGPT

Bundesregierung äußert sich verhalten zum ChatGPT-Urteil in München

Foto: Regierungspressekonferenz am 12.11.2025, via dts Nachrichtenagentur

Nach dem Gerichtsbeschluss des Landgerichts München im Fall Gema gegen OpenAI hält sich die Bundesregierung bedeckt. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte, man nehme das Urteil zur Kenntnis, wolle es jedoch nicht kommentieren, da die Rechtslage im Kontext von Künstlicher Intelligenz noch unklar sei.

Nach dem Gerichtsbeschluss des Landgerichts München, der auf Klage der Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen OpenAI erfolgte, hat die Bundesregierung zurückhaltend reagiert.

Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am Mittwoch vor Journalisten, dass Urteile grundsätzlich nicht kommentiert würden, die Entscheidung aber mit Interesse zur Kenntnis genommen werde. Er betonte, die gesamte Thematik des Urheberrechts im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sei ein komplexes Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung „noch keine finale Meinung gebildet“ habe.

Kornelius fügte hinzu: „Ich möchte mich dazu nicht festlegen.“ Gleichwohl sei es von Bedeutung, dass eine mögliche Regulierung von KI-Technologien das Wachstum in Europa nicht behindere, sondern fördere. Auf Nachfrage räumte Kornelius ein, dass sowohl die Bundesregierung als auch das Bundespresseamt „natürlich“ bereits KI-Tools nutzen würden.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)