Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine klare Kante gegen stark steigende Mieten angekündigt. Mit einem neuen Gesetzentwurf soll der Anstieg von Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben“, zitiert die „Neue Berliner Redaktionsgesellschaft“ die Ministerin. Diese Maßnahme sei insbesondere als Reaktion auf die überproportionalen Mietsteigerungen nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu sehen, so Hubig. Damals seien die an die Inflation gekoppelten Indexmieten rasant in die Höhe geschnellt. „Mieterhöhungen von jährlich 6 bis 7 Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen“, unterstrich die SPD-Politikerin die Notwendigkeit ihres Vorhabens. Bis Anfang 2027 soll das neue Mietenpaket in Kraft treten und für alle bestehenden sowie zukünftigen Indexmietverträge gelten.
Mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen
Auch im Bereich der möblierten Wohnungen strebt Hubig eine Reform an. Künftig soll in Mietverträgen klar ausgewiesen werden, wie sich die Grundmiete und der Zuschlag für die Möblierung zusammensetzen. Diese Transparenz soll es Mietern erleichtern, zu prüfen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Die Ministerin plant zudem klare und praktikable Regelungen für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für vollständig möblierte Wohnungen soll künftig eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete zulässig sein.
Strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen
Bundesjustizministerin Hubig will auch die immer wieder kritisierten Kurzzeitvermietungen stärker regulieren. Bislang unterliegen sie nicht der Mietpreisbremse. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Längere Mietdauern, auch mit längeren Befristungen, sollen dann regulär der Mietpreisbremse unterliegen. „Wer für ein paar Monate eine Wohnung sucht, kann weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen“, erklärte Hubig. „Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse.“
(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)



