Schuldenberg bei Jobcentern steigt

Arbeitslose schulden Jobcentern und Arbeitsagentur 6,5 Milliarden Euro

Arbeitslose schulden Jobcentern und Arbeitsagentur 6,5 Milliarden Euro
Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Die offenen Forderungen der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit (BA) für zu viel gezahltes Bürgergeld und Arbeitslosengeld haben Rekordhöhen erreicht. Insgesamt belaufen sich die Außenstände auf rund 6,5 Milliarden Euro, ein erheblicher Teil davon ist seit Jahren nicht beglichen.
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Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sehen sich mit Außenständen in Milliardenhöhe konfrontiert. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), über die die „Bild“ berichtet, belaufen sich die Rückforderungen für zu viel gezahltes Bürgergeld und Arbeitslosengeld auf insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro.

Bürgergeld-Schulden auf 4,4 Milliarden Euro angewachsen

Im Bereich des Bürgergeldes (SGB II) ist ein deutlicher Anstieg der offenen Forderungen zu verzeichnen. Von rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 stiegen die Außenstände auf 4,4 Milliarden Euro an. Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der offenen Fälle von neun Millionen im Jahr 2021 auf 14,6 Millionen. Beim Arbeitslosengeld (SGB III) legte der Bestand an Forderungen von über 1,2 Milliarden Euro (2021) auf rund 1,9 Milliarden Euro zu.

Millionen von Forderungen seit Jahren offen

Ein besorgniserregender Aspekt ist die lange Dauer, mit der viele Schulden offenstehen. Laut „Bild“ zufolge, die sich auf die Antwort des BMAS auf eine Anfrage der AfD beruft, bestehen im Bürgergeld-Bereich 6,3 Millionen Forderungen länger als fünf Jahre, was einem Volumen von etwa 1,4 Milliarden Euro entspricht. Beim Arbeitslosengeld sind es rund 880.000 solcher Altforderungen. Systemübergreifend summieren sich Forderungen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren auf circa 2,12 Milliarden Euro.

Hohe Zahlungsstörungen und abgeschriebene Beträge

Die Zahlungsbereitschaft der Schuldner ist demnach gering: 74 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und 66 Prozent der Arbeitslosengeld-Forderungen gelten als „zahlungsgestört“. Zwischen 2021 und 2024 wurden insgesamt rund 2,64 Milliarden Euro als uneinbringlich abgeschrieben, davon allein fast eine Milliarde Euro im Jahr 2024. Das arbeitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, äußerte sich kritisch zu der Entwicklung und bemängelte den Verlust von Steuermilliarden.

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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