Kritik an E-Ladesäulen-Plan

ADAC und Verbraucherzentralen üben Kritik am Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der kürzlich vorgestellte Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung stößt bei wichtigen Verbraucherschutzorganisationen auf Skepsis. Sowohl der ADAC als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordern mehr Konkretisierung und nationale Verantwortung, um die E-Mobilität in Deutschland wirklich voranzubringen und nutzerfreundlich zu gestalten.
ADAC und Verbraucherzentralen üben Kritik am Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
ADAC und Verbraucherzentralen üben Kritik am Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Elektroauto-Stromtankstelle von RWE (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) dazu aufgefordert, den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ für mehr Elektroautos konkreter zu gestalten. Gregor Kolbe, Referent für Verkehrsmärkte beim VZBV, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Bundesregierung an mehreren Stellen auf andere Verantwortliche, wie die Europäische Union, verweise. Er konstatierte, dass der Bundesregierung der Mut zu fehlen scheine, nationale Gestaltungsmöglichkeiten umfassend zu nutzen.

Kolbe betonte, dass die Ziele des Masterplans grundsätzlich gut geeignet seien, „E-Mobilität für mehr Menschen attraktiv zu machen“. Gleichwohl bemängelte er, dass „mehrere Maßnahmen nur angekündigt werden, ohne konkrete gesetzliche Regelungen, wie die Ziele erreicht werden sollen.“

Die Bundesregierung hatte den Plan am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Ein zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Preistransparenz beim öffentlichen Laden, wofür unter anderem eine Preistransparenzstelle geschaffen werden soll.

Auch der ADAC begrüßt die angestrebte Preistransparenz für . Alexander Toop, Referent für E-Mobilität beim ADAC, wies jedoch in der Zeitung darauf hin, dass abzuwarten bleibe, ob alle Anbieter ihre Preise der Transparenzstelle zur Verfügung stellen werden, „denn es sind keine Sanktionen vorgesehen.“ Toop hob hervor, dass es positiv sei, dass der Masterplan die Verbraucher in den Blick nehme. Allerdings verstecke sich die Bundesregierung bei einigen Punkten hinter der -Richtlinie. Er forderte auf, „mit gutem Beispiel voranzugehen und selbst Vorgaben, wie etwa bei unangemessenen Preisen beim öffentlichen Laden, umzusetzen.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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