Massive Cyberrisiken bei Deutschlands Straßenbetreiber

Rechnungshof schlägt Alarm: Autobahn GmbH nicht mehr sicher?

Foto: Autobahn GmbH (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesrechnungshof warnt vor gravierenden Schwachstellen bei der Autobahn GmbH. Wesentliche Aspekte wie Informations- und Cybersicherheit wurden laut einem vertraulichen Bericht vernachlässigt. Angesichts der angespannten Sicherheitslage nach dem Ukraine-Krieg sind die Mängel alarmierend, da die Autobahn die zentrale Lebensader für Verkehr und im Krisenfall für militärische Operationen ist.

Cyber-Abwehr mangelhaft

Der Bundesrechnungshof hat deutliche Kritik an der Autobahn GmbH geübt. In einem vertraulichen Bericht bemängeln die Prüfer, dass das bundeseigene Unternehmen wesentliche Aspekte wie Informations- und Cybersicherheit, Souveränität und langfristige Wirtschaftlichkeit als strategische Ziele vernachlässigt hat. Diese Versäumnisse sind angesichts der verschärften globalen Sicherheitslage, insbesondere seit dem russischen Angriff auf die Ukraine, besonders gravierend.

Keine Anpassung an neue Bedrohungen

Der Bericht des Rechnungshofs stellt fest, dass die Autobahn GmbH nicht ausreichend untersucht hat, ob die erhöhten IT-Sicherheitsanforderungen infolge der aktuellen Krisen Auswirkungen auf ihre IT-Strategie hatten. Dabei wird das Unternehmen durch digitale Systeme den Verkehr auf über 13.000 Kilometern Autobahn steuern, was die Kontrolle über Leitstellen und Tunnelzentralen einschließt.

Gefahr für Verkehr und Logistik

Ein erfolgreicher Cyberangriff auf die Systeme der Autobahn GmbH könnte schwerwiegende Folgen haben: Verkehrsanzeigen könnten manipuliert, Tunnel lahmgelegt und Lieferketten empfindlich gestört werden. In einer militärischen Krise wären funktionierende Autobahnen zudem unerlässlich für den schnellen Transport von Truppen und Material durch Deutschland.

Unklare Zuständigkeiten

Laut dem Prüfbericht mangelt es zudem an einer klaren zentralen IT-Gesamtverantwortung. Statt einer eindeutigen Organisationseinheit seien drei verschiedene Geschäftsführungen zuständig gewesen. Hinweise von externen Prüfern und der internen Revision seien zudem nicht konsequent umgesetzt worden, sondern die Behebung von Mängeln weitgehend den jeweiligen Niederlassungen überlassen worden.