Ein Unternehmer im Neckar-Odenwald-Kreis muss eine Geldstrafe von 12.600 Euro zahlen, nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe illegale Beschäftigung in seinem Versandhandel aufgedeckt hat. Zwei polnische Arbeitnehmerinnen waren über einen längeren Zeitraum ohne Anmeldung zur Sozialversicherung tätig.
Fluchtversuch scheiterte
Die unangekündigte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führte zu einer ungewöhnlichen Szene: Die beiden betroffenen Frauen versuchten zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen. Sie versteckten sich in einem Lagerraum, doch die Beamtinnen und Beamten des Zolls entdeckten sie dort.
Umfassende Ermittlungen
Die anschließenden Ermittlungen brachten ans Licht, dass die beiden Polinnen bereits seit Januar 2023 für das Unternehmen arbeiteten, ohne dass entsprechende Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Dieser Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflichten führte zu einem festgestellten Schaden von über 14.000 Euro, der dem Sozialsystem vorenthalten wurde. Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, betonte die Konsequenz des Zolls: „Wer Beschäftigte schwarz arbeiten lässt, verschafft sich nicht nur einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, sondern schädigt auch unser Sozialsystem. Deshalb geht unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsequent gegen solche Verstößes vor.“
Empfindliche Strafe durch Amtsgericht
Das Amtsgericht Mosbach verhängte daraufhin einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Dieser sieht eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro vor, was einer Gesamtsumme von 12.600 Euro entspricht. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, was die Schwere des Vergehens unterstreicht und als Signal an andere potenzielle Täter dient.
