Appell an Einrichtungen
Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), ruft alle Kitas und Schulen, egal in welcher Trägerschaft, zur konsequenten Erfüllung ihrer Meldepflicht auf. Es gehe um staatliche Verantwortung, sagte Claus der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘.
Damit die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt transparenter und lückenloser erfolgen kann, plädiert die UBSKM dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag der Betroffenen aufzubewahren. Des Weiteren fordert sie die Bundesländer nachdrücklich auf, verbindliche schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so Claus.
Länder uneins bei Schutzkonzepten
Die Situation bezüglich verpflichtender Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt ist in den Bundesländern unterschiedlich. Gesetzliche Regelungen existieren derzeit in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gibt es untergesetzliche Regelungen, die Schulen anhalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln.
Rein ohne eine Verpflichtung zur Erstellung solcher Konzepte sind aktuell Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dies bedeutet, dass die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung derartiger Präventionsmaßnahmen dort vollständig bei den einzelnen Einrichtungen liegt.
Unfallkasse NRW mit ersten Zahlen
Ein konkretes Beispiel liefert die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2025 gingen dort insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen ein. Bei rund 5.400 Bildungseinrichtungen im Land wurden 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt. Aktuell befinden sich 25 Fälle noch in der Bearbeitung, während 34 Meldungen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht erfüllten.
Die Unfallkassen bieten nicht nur rehabilitative Maßnahmen, sondern können in schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten gewähren. Diese Leistungen sollen den Betroffenen eine wichtige Stütze sein und ihnen helfen, die Folgen von Missbrauch zu bewältigen.
NRW will Thema auf Bundesebene ansprechen
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, hat die Anregung der UBSKM aufgegriffen. Sie plant, das Thema in der kommenden Bildungsministerkonferenz zur Sprache zu bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, betonte Feller.

