Jugendliche Täter im Fokus
Ein überraschender Vorstoß aus der Berliner CDU könnte weitreichende Folgen für das deutsche Jugendrechtsystem haben. Auf dem kommenden Bundesparteitag der Partei soll ein Antrag diskutiert werden, der die Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre vorsieht.
Neue Reife, neue Verantwortung?
Bislang gelten Kinder unter 14 Jahren als schuldunfähig und können nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs nicht strafrechtlich belangt werden. Der nun aufgetauchte Initiativantrag aus dem Berliner Landesverband sieht eine Änderung dieser Regelung vor. Demnach sollen bereits Zwölfjährige strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie die nötige Reife besitzen. Ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ soll dann über erzieherische Maßnahmen entscheiden, anstatt diese erst später dem Jugendamt zu überlassen.
Internet und Kriminalität als Gründe
Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit der Annahme, dass junge Menschen durch das Internet und soziale Medien heute deutlich früher ein Bewusstsein für richtig und falsch entwickeln. Wer mit 12 wisse, dass eine Handlung falsch ist, müsse dafür auch gerade stehen können, so die Argumentation. Zugleich wird angeführt, dass kriminelle Organisationen und Clans die heutige Strafunmündigkeit gezielt ausnutzen würden, um Kinder und Jugendliche für ihre Verbrechen einzusetzen. „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus“, heißt es in dem Antrag. Die Taten von Jugendlichen würden zudem „immer brutaler und häufen sich“, klagen die Antragsteller. Für Opfer und Angehörige sei es schwer zu ertragen, wenn Täter bei schweren Delikten aufgrund ihres Alters „keinerlei gerichtliche Konsequenzen erfahren“.

