Appell an Kitas und Schulen
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, hat eine dringende Mahnung an alle Kitas und Schulen gerichtet: Die gesetzliche Meldepflicht von Fällen sexualisierter Gewalt muss lückenlos erfüllt werden. Dies gelte sowohl für Einrichtungen in staatlicher als auch in privater Trägerschaft.
„Es geht mir um staatliche Verantwortung“, betonte Claus im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sie plädiert ferner dafür, Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag des betreffenden Schülers aufzubewahren. Dies schaffe Transparenz und ermögliche eine spätere Aufarbeitung.
Verpflichtende Schutzkonzepte gefordert
Gleichzeitig fordert Claus alle Bundesländer auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so die Bundesbeauftragte. Bislang gibt es in diesem Bereich ein uneinheitliches Bild: Nur wenige Bundesländer haben bereits verbindliche Regelungen, während andere lediglich unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind demnach in diesem Punkt gänzlich ohne Verpflichtung.
Unfallkassen leisten Hilfestellung
Die konkreten Auswirkungen der Meldepflicht werden am Beispiel Nordrhein-Westfalens deutlich: Dort weist die zuständige Unfallkasse für das Jahr 2025 bereits 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen auf. Von den als Arbeitsunfälle anerkannten Fällen sexualisierter Gewalt können Betroffene Rehabilitationsmaßnahmen und unter Umständen sogar Rentenzahlungen erhalten.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sicherte zu, den Hinweis der UBSKM in der nächsten Bildungsministerkonferenz zur Sprache zu bringen. Ihr Ziel sei es, „dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“.

