Appell an Bund und Länder
Keine Einrichtung soll mehr umhin kommen, Vorfälle sexualisierter Gewalt zu melden. Diesen klaren Appell richtete die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus an alle Kitas und Schulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, betonte Claus gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Schutzkonzepte und Aktenaufbewahrung
Claus setzt sich für eine Aufbewahrung sämtlicher Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag ein. Darüber hinaus sollen verpflichtende schulische Schutzkonzepte bundesweit gesetzlich verankert werden. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, forderte sie.
Länderlandschaft uneinheitlich
Die Umsetzung ist Ländersache und zeigt ein uneinheitliches Bild. Während Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein bereits gesetzliche Regelungen haben, gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen untergesetzliche Regelungen, die Schulen zur Entwicklung eigener Konzepte anhalten. Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt kommen bislang völlig ohne eine Verpflichtung aus.
Unfallkasse meldet Zahlen
In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr 138 Meldungen von Schulen und Kitas durch die Unfallkasse registriert. Von diesen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden. 25 Fälle sind noch in Bearbeitung, 34 erfüllten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Unfallkassen können neben Rehabilitationsmaßnahmen auch Renten gewähren.
Ministerin sichert Unterstützung zu
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat zugesichert, den Hinweis der UBSKM bei der nächsten Bildungsministerkonferenz zur Sprache zu bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, erklärte Feller.
