Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder hat das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 infrage gestellt. Am Donnerstag äußerte er gegenüber dem TV-Sender „Welt“ seine Befürchtung, das Ziel könnte unrealistisch sein. Er schloss sich damit den Einschätzungen der Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt, CDU) und Michael Kretschmer (Sachsen, CDU) an, die zuvor ähnliche Kritik geäußert hatten.
„Ich befürchte, dass es so ist“, sagte Söder und betonte die Notwendigkeit, über die Auswirkungen einer möglichen Zieländerung nachzudenken. Er stellte die Frage, welche Konsequenzen eine Anpassung des Klimaziels für Deutschland hätte.
Söder rechnet mit anhaltendem Einsatz fossiler Energien
Söder begründete seine Skepsis unter anderem mit der weiterhin starken internationalen Nutzung fossiler Energieträger. Er verwies darauf, dass täglich neue Gas- und Ölfelder entdeckt und exploriert werden. „Glaubt man wirklich, dass dies nicht international genutzt wird?“, fragte er und deutete damit an, dass Deutschland seine Klimaziele nicht losgelöst von globalen Entwicklungen betrachten könne.
Plädoyer für CO2-Endlagerung
Der CSU-Chef sprach sich zudem für den Einsatz von CO2-Endlagern aus, um die Klimaziele zu erreichen ohne die deutsche Industrie zu gefährden. Er schlug vor, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) am „Ende der Wertschöpfungskette“ einzusetzen. „Damit könnten wir viel fürs Klima erreichen, würden aber nicht unsere gesamte Industrie kaputtmachen“, so Söder.
Hintergrund des Klimaziels
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 wurde von der schwarz-roten Koalition im Jahr 2021 festgelegt. Dies geschah als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass ein zu schneller Verbrauch des CO2-Budgets, das Deutschland zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,75 Grad bleibt, die Freiheiten künftiger Generationen zu stark einschränken würde. Theoretisch erlaubt dieser Ansatz auch eine spätere Klimaneutralität, wenn im Gegenzug früher die CO2-Emissionen stärker reduziert werden. Ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2024, basierend auf der 1,5-Grad-Grenze, unterstützt diese Argumentation zusätzlich.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)