Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag und Mitglied der CDU, besteht auf einer signifikanten Änderung des aktuellen Gesetzentwurfs zur Einführung eines neuen Wehrdienstes. Er erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass eine Entscheidung über die Rückkehr zur Wehrpflicht spätestens im Sommer 2027 getroffen werden müsse. Gleichzeitig betonte er die Notwendigkeit, für diese Entscheidung gemeinsame personelle Kriterien festzulegen.
Hintergrund seiner Forderung sind die ehrgeizigen militärischen Zusagen Deutschlands auf dem NATO-Gipfel in Den Haag. Diese umfassen nicht nur eine Erhöhung der Reservistenanzahl um 250 Prozent, sondern auch eine Steigerung der aktiven Soldaten um 50 Prozent. Röwekamp verwies zudem auf die aktuellen Bedrohungen im NATO-Luftraum und über militärischer sowie ziviler Infrastruktur in Deutschland, die zeigen, dass „keine Zeit vergeudet werden darf, um unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.“
Deshalb seien verbindliche Jahresziele für den personellen Aufwuchs, insbesondere für die aktive Truppe, unerlässlich. Eine Verständigung mit der SPD in dieser Frage sei bisher nicht erreicht worden, und auch Verteidigungsminister Boris Pistorius scheue eine Festlegung, so Röwekamp. Er merkte an, dass es keinen Sinn ergebe, das Gesetzgebungsverfahren mit derart unterschiedlichen Auffassungen zu beginnen. Solche Fragen seien „keine Kleinigkeiten, sondern für unseren Frieden und unsere Sicherheit wesentlich.“
Norbert Röttgen, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sich ebenfalls zu der verschobenen ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Er bestätigte gegenüber dem RND, dass es noch „offene Fragen“ gebe und die Arbeit zunächst in vertraulichen Gesprächen fortgesetzt werde. „Alles andere ist nicht zielführend“, fügte Röttgen hinzu.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)