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Neuer Vorschlag für Sozialleistungen

Spahn schlägt Heizkostenpauschale für Bürgergeld-Empfänger vor

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat vorgeschlagen, eine Heizkostenpauschale für Bürgergeld-Empfänger einzuführen. Er kritisiert die aktuelle Regelung, bei der das Amt alle Kosten übernimmt, und fordert eine Reform zur "neuen Grundsicherung" mit Zwang zur Annahme von Arbeitsangeboten. Dies soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Heizung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach sich unlängst für die Einführung einer Heizkostenpauschale für Bürgergeld-Empfänger aus. Nach seiner Ansicht führe die derzeitige Praxis, bei der im ersten Jahr die Miete komplett vom Amt übernommen wird, zu überhöhten Forderungen seitens der Vermieter. „Für Hunderttausende Ukrainer, die nach Deutschland kamen, wurden teils horrende Mieten aufgerufen, weil man wusste, dass das Amt bezahlt. So können wir es nicht lassen. Für die Heizkosten wären Pauschalen womöglich der bessere Weg“, erklärte Spahn gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Die hohen Energiekosten sind in zahlreichen Haushalten ein drängendes Thema. Spahn betonte: „Dass bei Bürgergeldempfängern unabhängig vom Verbrauch einfach der Staat dafür aufkommt, finde ich nicht gerecht.“ Er forderte eine zügige Reform, die das Bürgergeld abschafft und eine neue Grundsicherung einführt. „Klar ist, wir müssen Tempo machen, zum Beispiel bei der Abschaffung des Bürgergeldes und der Einführung der neuen Grundsicherung. Wir stehen im Wort. Das Gefühl, es gehe nicht fair zu, zu vielen werde es zu leicht gemacht, ist auch mit dem Bürgergeld verbunden.“

Ein weiterer Punkt in Spahns Vorschlag ist die Verpflichtung zur Annahme von Arbeitsangeboten. „Künftig soll es Unterstützung für diejenigen geben, die sie brauchen – entweder, weil sie nicht arbeiten können oder weil wir noch kein Angebot für sie haben. Wer Arbeit angeboten bekommt, muss arbeiten – auch in der Bäckerei oder dem Supermarkt, wenn man vielleicht eigentlich aus einer anderen Branche kommt.“ Aktuell werden Heizkosten beim Bürgergeld in ihrer „tatsächlichen Höhe“ übernommen. Werden diese jedoch als ungewöhnlich hoch eingestuft, ist ein Verfahren zur Kostensenkung vorgeschrieben.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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