Die geplante Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen wird entgegen früherer Annahmen vorerst nicht weiter verfolgt. Dies geht aus einem neuen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) vorliegt und sich auf Informationen aus Regierungs- und Koalitionskreisen stützt.
Innerhalb der Regierungskoalition stößt dies auf Unverständnis. Erst vor zwei Wochen war ein Entwurf des „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ bekannt geworden, der sowohl die Aktivrente als auch die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge enthielt. Der aktuelle Entwurf des Finanzministeriums, der sich derzeit im Rahmen der Frühkoordinierung der Bundesregierung befindet und nun den „Aktivbonus“ beinhaltet, lässt die Regelung zu den steuerfreien Überstunden jedoch vollständig weg.
Eine Sprecherin des Finanzministeriums kündigte auf Anfrage an, einen Gesetzentwurf zum Aktivbonus „in Kürze“ vorzulegen. Bezüglich der steuerfreien Überstundenzuschläge verwies sie lediglich darauf, dass diese im Koalitionsvertrag vereinbart seien. Die Umsetzung werde, so die Sprecherin, in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgen, die sich in der Vergangenheit bereits skeptisch zu dem Vorhaben geäußert hatten.
Die Union hält an ihrer Forderung fest, Aktivrente und die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gemeinsam zum Jahresbeginn 2026 einzuführen. Fritz Güntzler (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, äußerte sich „verwundert“ über das Fehlen der Regelung im Entwurf: „Wir erwarten, dass es umgesetzt wird.“