Die Parlamentarische Linke (PL) innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion hat sich entschieden gegen eine Aufweichung des geplanten Neuzulassungsverbots für fossil betriebene Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035 positioniert. Dies geht aus einem Positionspapier hervor, das am Mittwochmittag beschlossen und dem „Stern“ vorliegt.
„Am Neuzulassungsverbot von fossil betriebenen Verbrennungsmotoren ab 2035 darf nicht gerüttelt werden“, heißt es in dem Dokument. Ein Abweichen von dieser Linie würde demnach als „klimapolitisch falsch, wirtschaftlich kurzsichtig und sozial ungerecht“ bewertet werden. Die SPD-Linke sieht in einem solchen Schritt „keinen harmlosen Kurswechsel“, sondern einen riskanten „Rückfall in alte Denkmuster“.
Carmen Wegge, Co-Sprecherin der Parlamentarischen Linken, äußerte sich gegenüber dem „Stern“ kritisch zu den Bestrebungen der Union. „Die Union will das Aus für fossile Verbrenner wieder aufweichen und riskiert damit Jobs, Investitionen und Planungssicherheit“, so Wegge. Sie betonte, dass das Säen von Zweifeln Beschäftigte und Unternehmen verunsichere und die deutsche Wettbewerbsfähigkeit schwäche.
Auch Jakob Blankenburg, Mitglied im PL-Leitungskreis, fand deutliche Worte. Er warnte davor, dass ein Rütteln am 2035-Aus für fossile Verbrenner Deutschlands Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz untergrabe und „fatale Signale an die Industrie“ sende. Blankenburg hob hervor: „Nur mit klaren Regeln bleiben Investitionen, Jobs und Wertschöpfung in Deutschland.“ Er wirft der Union vor, genau dies mit einem „Rückwärtskurs“ zu riskieren.
Bundeskanzler Merz hatte sich zuletzt mehrfach für eine Abschaffung des Verbots neuer Verbrenner in der EU ab 2035 ausgesprochen. In der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ erklärte Merz am Montagabend: „Meine klare Vorstellung ist, dass wir dieses sogenannte Verbrennerverbot in der Form nicht aufrechterhalten.“ Er wolle nicht, dass Deutschland „zu den Ländern gehört, die an diesem falschen Verbot festhalten“.
Die aktuellen Flottengrenzwerte sehen vor, dass alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Dieser zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer gesenkt, was den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge ab 2035 effektiv verhindert. Diese Grenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, den Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Internationale Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)