Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt Pläne, mindestens 91 Sektoren und Teilsektoren der energieintensiven Industrie durch die Einführung eines Industriestrompreises zu unterstützen. Ein internes Konzept aus dem Ministerium, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtete, bildet die Grundlage dieser Initiative. Das von Ministerin Katherina Reiche (CDU) geführte Ressort beabsichtigt, sich bei der Auswahl der antragsberechtigten Unternehmen an der EU-Liste „Kuebll“ zu orientieren. Diese Liste führt Unternehmen auf, die als besonders stromintensiv gelten und einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
Konkrete Ausgestaltung der Unterstützung
Der Industriestrompreis soll dem Konzept zufolge zunächst für einen Teil der Unternehmen auf dieser Liste gelten. Zu den identifizierten 91 Sektoren und Teilsektoren zählen diverse Branchen. Dazu gehören „Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern, ebenso wie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung“.
Anpassungen und zukünftige Erweiterungen
Das aktuelle Eckpunktepapier, das derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird, lässt Raum für mögliche Erweiterungen. Das Ministerium plant, Industrieverbände dazu aufzurufen, entsprechende Nachweise zu erbringen. Dies könnte dazu führen, dass weitere Branchen von dem Industriestrompreis profitieren können, sofern sie die Kriterien erfüllen.
Umsetzung und Förderdetails
Der Koalitionsausschuss, bestehend aus CDU, CSU und SPD, hatte sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass Unternehmen ab dem Jahr 2027 den Industriestrompreis beantragen können. Die Auszahlung soll rückwirkend ab 2026 erfolgen. Der geplante Industriestrompreis wird bei fünf Cent pro Kilowattstunde liegen.
Flexibilität bei der Strommengenanrechnung
Eine bereits bestehende Vorgabe der EU sieht vor, dass Unternehmen lediglich 50 Prozent ihres Stromverbrauchs vergünstigt erhalten können. Das Ministerium schlägt in seinem Konzept jedoch vor, den Betrieben eine flexible Aufteilung der anrechenbaren Strommenge zu ermöglichen. Ziel ist es, Investitionen „möglichst schnell anzureizen“. Dies bedeutet, dass Unternehmen im ersten Jahr einen deutlich größeren Anteil als 50 Prozent, im zweiten Jahr genau 50 Prozent und im dritten Jahr entsprechend weniger als 50 Prozent ihrer Strommenge anrechnen lassen können sollen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

