Überlastung zwingt zur Reaktion
Die Strafsenate des Bundesgerichtshofs können die steigende Flut an Revisionen kaum noch bewältigen. Vorseschlag war eine Zahl von 3.100 Fällen pro Jahr. Aktuell liegt die Prognose für 2024 bei über 3.700, und für 2025 rechnet man mit fast 3.900 Eingängen. Ein Zuwachs von rund 26 Prozent, der eine Aufstockung der Kapazitäten unumgänglich macht.
Tradition verpflichtet: Leipzig bleibt Standort
Während die Zivilsenate des BGH dagegen einen Rückgang der Fallzahlen verzeichnen, schlägt die Überlastung im Strafbereich durch. Die Gründung des siebten Strafsenats ist eine direkte Folge dieser Entwicklung. Dabei folgt man einer Vereinbarung aus dem Jahr 1990: Jeder neue Strafsenat des BGH muss seinen Sitz in Leipzig haben. Nach dem fünften und dem 2020 gegründeten sechsten Strafsenat wird nun also auch der siebte dort seine Arbeit aufnehmen.
Die Richter für den neuen Senat sollen teilweise aus dem Zivilbereich wechseln. So sollen dem siebten Strafsenat neben dem Vorsitzenden sechs Richter angehören, deren Planstellen aktuell im Zivilrecht angesiedelt sind.

