Mehr Fälle, mehr Arbeit
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während früher durchschnittlich 3.100 Verurteilte im Jahr Revision gegen ihr Urteil einlegten, rechnet der BGH für das laufende Jahr mit über 3.700 Fällen. Ein Trend, der sich fortsetzt: Für 2025 werden bereits mehr als 3.900 Eingangszahlen erwartet. Das entspricht einem Anstieg von 26 Prozent für die Strafsenate.
Gleichzeitig verzeichnen die Zivilsenate des BGH einen spürbaren Rückgang bei den Eingangszahlen. Dieser gegenläufige Trend macht die Einrichtung eines zusätzlichen Strafsenats unumgänglich.
Historische „Rutschklausel“ greift
Die Entscheidung, den neuen siebten Strafsenat in Leipzig zu gründen, basiert auf einer besonderen Vereinbarung aus dem Jahr 1990. Damals wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung die sogenannte „Rutschklausel“ getroffen: Während das Bundesverfassungsgericht seinem Sitz in Karlsruhe behält, muss jeder neu zu gründende Strafsenat des BGH in Leipzig angesiedelt werden. Nach dem fünften und dem 2020 gegründeten sechsten Strafsenat ist der nunmehr siebte der nächste in dieser Reihe.
Der neue Senat soll mit sechs Richtern besetzt werden, deren Planstellen bislang dem Zivilbereich zugeordnet sind. Ein Vorsitzender wird die Leitung übernehmen.

