Mehr Fälle, mehr Senat
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sieht sich gezwungen, seine Kapazitäten zu erweitern. Grund dafür ist eine deutliche Zunahme von Revisionen in Strafsachen. Nach Angaben des Vorsitzenden des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, werden im laufenden Jahr 2024 voraussichtlich über 3.700 Verurteilte gegen ihre Urteile vorgehen – eine Steigerung von zuletzt 26 Prozent im Vergleich zu früheren Jahren. Bis 2025 könnten es sogar knapp 4.000 Fälle sein.
Während die Strafrechtler des BGH alle Hände voll zu tun haben, gehen die Eingangszahlen bei den Zivilsenaten des Gerichts spürbar zurück. Die Einrichtung des siebten Strafsenats ist somit eine direkte Antwort auf diese divergente Entwicklung.
Tradition in Leipzig
Ein Besonderheit bei der künftigen Ansiedlung des neuen Senats: Er wird nicht in Karlsruhe, dem Hauptsitz des BGH, sondern in Leipzig beheimatet sein. Dies hat historische Gründe und ist im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 festgehalten worden. Schon damals wurde geregelt, dass neue Strafsenate des BGH in Leipzig eröffnet werden müssen, um die ostdeutschen Bundesländer zu stärken. Während anfangs nur der fünfte Strafsenat dort seinen Sitz fand, folge 2020 der sechste Senat. Nun kommt der siebte Senat hinzu.
Für den neu zu gründenden Senat sind neben einem Vorsitzenden sechs Richterstellen vorgesehen, die aktuell noch im Zivilbereich angesiedelt sind. Mit dieser Maßnahme hofft der BGH, die steigende Falllast besser bewältigen zu können.

