Zahl der Revisionen steigt rasant an
Die Juristen am Bundesgerichtshof hatten zuletzt alle Hände voll zu tun. Die Zahl der Revisionen gegen Urteile stieg zuletzt deutlich an. Während im Jahr 2004 durchschnittlich noch 3.100 Verurteilte jährlich Beschwerde einlegten, rechnete der Vorsitzende des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, der ‚Frankfurter Rundschau‘ auf Anfrage für das laufende Jahr 2024 mit über 3.700 Fällen. Für 2025 wird ein weiterer Anstieg auf wohl über 3.900 erwartet. Ein Sprung um rund 26 Prozent.
Das bringt die Strafsenate an ihre Grenzen. Gleichzeitig gehen die Eingangszahlen bei den Zivilsenaten des BGH zurück. Die Gründung eines zusätzlichen Strafsenats ist somit die logische Konsequenz dieser Entwicklung.
Leipzig profitiert von der Einheit
Doch der neue, siebte Strafsenat wird nicht in der traditionellen BGH-Stadt Karlsruhe seine Arbeit aufnehmen. Stattdessen wird er in Leipzig angesiedelt. Grund dafür ist eine sogenannte „Rutschklausel“, die bereits 1990 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung vereinbart wurde. Damals wurde festgelegt, dass neue Strafsenate des BGH ihren Sitz im Osten Deutschlands erhalten müssen, während das Bundesverfassungsgericht und der Hauptsitz des BGH in Karlsruhe verblieben. So kamen bereits der fünfte und 2020 der sechste Strafsenat nach Leipzig.
Für den neuen Senat sollen sechs Richterstellen aus dem Zivilbereich umgewidmet werden. Diese sollen dem neuen Senatsvorsitzenden zur Seite stehen.

