Logistische Konsequenz aus Aktenflut
Die Richter des Bundesgerichtshofs ächzen unter der Last der Fälle. Die Zahl der jährlich eingelegten Revisionen in Strafsachen steigt kontinuierlich. Waren es früher durchschnittlich 3.100, werden für 2024 über 3.700 erwartet. Ein Ende ist nicht in Sicht: Für nächstes Jahr rechnet der BGH mit rund 3.900 Eingängen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 26 Prozent innerhalb weniger Jahre.
Während die Strafjustiz also vor Kapazitätsengpässen steht, sinken die Fallzahlen bei den Zivilsenaten des BGH. Dieses Ungleichgewicht macht die Schaffung eines zusätzlichen Strafsenats unumgänglich.
Leipzig statt Karlsruhe: Die „Rutschklausel“ greift
Eine Besonderheit bei der Neugründung: Der siebte Strafsenat wird nicht am Hauptsitz in Karlsruhe angesiedelt. Stattdessen zieht er nach Leipzig um. Dies ist auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1990 zurückzuführen, die sogenannte „Rutschklausel“. Bei der Wiedervereinigung verständigte man sich darauf, dass der Bundesverfassungsgerichtshof und der BGH zwar in Karlsruhe verbleiben, aber jeder neu zu gründende Strafsenat des BGH seinen Sitz in Leipzig haben muss.
Nachdem bereits der fünfte Strafsenat und 2020 der neu geschaffene sechste Strafsenat ostwärts verlegt wurden, folgt nun der siebte Senat. Auch personell wird die Kapazität aufgestockt: Dem neuen Senat sollen neben dem Vorsitzenden sechs Richter angehören, deren Planstellen bisher im Zivilbereich angesiedelt sind.

