Die europäischen Lkw-Hersteller DAF und MAN drängen auf eine Überprüfung der EU-Regeln zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Schwerlast-Flotten. MAN-Chef Alexander Vlaskamp äußerte gegenüber der „Welt am Sonntag“ die Besorgnis, dass „Europa nicht die eigene Industrie zerstören“ dürfe. DAF-Chef Harald Seidel ergänzte, dass „wir bis 2030 nicht Zehntausende Elektro-Lkw verkaufen können, wenn sich die Bedingungen nicht rasant ändern.“
Obwohl die Lkw-Hersteller erhebliche Investitionen in neue Antriebstechnologien getätigt haben, liegt der Anteil der Batterie-Antriebe an den Verkäufen derzeit nur zwischen einem und zwei Prozent. Seidel betonte, dies liege nicht am mangelnden Angebot der Hersteller, sondern daran, dass sich die Technologie für viele Spediteure wirtschaftlich noch nicht rechne und die notwendige Ladeinfrastruktur fehle.
Die EU-Regeln sehen vor, dass Hersteller ab dem Jahr 2030 den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer neu verkauften Flotten um 45 Prozent senken müssen. Andernfalls drohen den Produzenten Strafzahlungen. Die Lkw-Manager fordern daher, die für 2027 geplante Überprüfung der Flottengrenzwerte um ein Jahr vorzuziehen. Seidel warnte, dass die CO2-Abgabe ab 2027 ohne eine wirtschaftliche Perspektive für E-Lkw bei den Speditionen „allein die Kosten für die Endkonsumenten und damit die Inflation anheizen“ werde.
MAN-Chef Vlaskamp schlug zudem eine Abwrackprämie für Lkw vor. Die Industrie biete der europäischen Politik höhere Investitionen in die Ladeinfrastruktur für E-Lkw an, wenn im Gegenzug neue Vorgaben wie die Abgasnorm Euro-7 wegfielen. Seidel bekräftigte, dass das für 2030 gesetzte Ziel nicht unerreichbar sei, jedoch der Aufbau der Ladepunkte „extrem beschleunigt werden“ müsse, um auf Kurs zu kommen. Er bezifferte den Bedarf auf mindestens 10.000 öffentliche Ladepunkte bis 2030, während aktuell in Europa lediglich 1.100 existieren.
Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, welches die EU auf einen Pfad lenken soll, um die globale Erwärmung auf etwas über zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Internationale Gerichtshof hatte kürzlich klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
