Röwekamp fordert klare Regelungen

CDU-Politiker Röwekamp fordert Ende des Kompetenzgerangels bei Drohnenabwehr

Im Rahmen der aktuellen Bedrohungslage hat der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), dringenden Handlungsbedarf in der Drohnenabwehr angemahnt. Er betont die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Grundlagen und einer einheitlichen Vorgehensweise, um die Sicherheit militärischer und ziviler Einrichtungen zu gewährleisten.
CDU-Politiker Röwekamp fordert Ende des Kompetenzgerangels bei Drohnenabwehr
CDU-Politiker Röwekamp fordert Ende des Kompetenzgerangels bei Drohnenabwehr
Thomas Röwekamp (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im , Thomas Röwekamp (CDU), hat sich für die Beendigung bestehender Abstimmungsprobleme bei der Drohnenabwehr ausgesprochen. Er mahnte im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk “ (Sonntagausgaben) an, dass die aktuelle Bedrohungslage keine „Kompetenzgerangel“, sondern „klare gesetzliche Grundlagen für die Bekämpfung von Drohnenangriffen“ erfordere.

Röwekamp betonte, dass der Föderalismus einer effektiven Abwehr in diesem Bereich nicht im Wege stehen dürfe. Er plädierte für eine „gemeinsame und effektive Fähigkeit“, die den Schutz vor Drohnenangriffen sicherstellt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine militärische oder zivile Einrichtung handelt und in welchem Bundesland diese sich befindet.

Der CDU-Politiker begrüßte die Ankündigung von (CSU) zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Er hob hervor: „Wir müssen in der Lage sein, solche Drohnen mit allen technischen Möglichkeiten bis hin zum Abschuss zu bekämpfen.“ Röwekamp kritisierte die derzeitige Zuständigkeit vieler Sicherheitsbehörden – darunter die Bundeswehr für militärische Liegenschaften, 16 Landespolizeien und die Bundespolizei –, die bislang nicht über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Drohnenabwehr verfügen.

Er führte weiter aus: „Diese Fähigkeit haben wir bisher ausschließlich in der Bundeswehr, die wiederum nur für unmittelbare militärische Liegenschaften zuständig ist.“ Daraus folge die Notwendigkeit, „Fähigkeiten und Zuständigkeiten zusammenzuführen“, um Angriffe effektiv bekämpfen zu können. Dies erfordere auch eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften.

Röwekamp forderte eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz, die es der Bundeswehr ermöglicht, im Wege der Amtshilfe ihre Fähigkeiten auch bei Drohnenangriffen über zivilen Liegenschaften einzusetzen. Dies gelte ebenso für Bedrohungen kritischer Infrastruktur auf See. Hier sollte die Zuständigkeit der Marine für den Schutz der kritischen Infrastruktur in einem neuen Seesicherheitsgesetz klar geregelt werden.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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