Nach der Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ erwartet der Sicherheitspolitiker Marc Henrichmann (CDU) eine intensive Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Henrichmann, Vorsitzender des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestages, äußerte sich gegenüber dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) und betonte: „Schaut man sich die Umstände der Veranstaltung und die extrem auftretende Führung an, gehe ich davon aus, dass diese auf der kommenden Innenministerkonferenz intensiv diskutiert wird.“ Die Innenministerkonferenz startet am Mittwoch in Bremen.
Sollte eine umfassende Prüfung die juristische Erfolgsaussicht eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und ihre neue Jugendorganisation belegen, sieht Henrichmann die Einleitung eines solchen Verfahrens als notwendig an. Er warnt jedoch gleichzeitig vor einem Fehlschlag: „Der Schuss muss dann aber sitzen.“ Eine Niederlage vor Gericht mit hohen Hürden könnte, so Henrichmann, „ein demokratieschädigender Persilschein für eine weitestgehend extremistische Partei“ sein.
Auch Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht in der „Generation Deutschland“ eine weitere Verschärfung der Lage. Er stellte gegenüber dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) fest, die neue Jugendorganisation zeige „keinerlei Abgrenzung“ zu ihrem Vorgänger, der „Jungen Alternative“. Vielmehr werde lediglich auf eine „professionellere Rhetorik“ gesetzt, um „extremistisches Gedankengut anschlussfähiger zu machen“, anstatt sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren.
Throm bekräftigte, dass sowohl die AfD als auch die „Generation Deutschland“ weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes bleiben müssten. Er stellte klar: „Die Jugendorganisation der AfD bleibt gefährlich und antidemokratisch.“
Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit obliegt letztlich dem Bundesverfassungsgericht.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


