Enteignete Preisträger
Die Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis zieht weitere Kreise. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hatte den Ausschluss dreier Buchhandlungen mit dem sogenannten „Haber-Verfahren“ begründet. Nun tauchen dazu neue, brisante Fragen auf.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hatte vom Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunft über „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu den betroffenen Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen erhalten. Das „Haber-Verfahren“ sieht vor, in solchen Fällen den Verfassungsschutz zu kontaktieren.
Unkenntnis statt Präzision?
Die „FAZ“ berichtet jedoch, dass dem Staatsminister der Inhalt dieser Erkenntnisse angeblich nicht bekannt gewesen sei. Ein BKM-Sprecher soll der Zeitung bestätigt haben, dass die wichtige Möglichkeit der Nachfrage zur Präzisierung der Auskunft beim Verfassungsschutz gar nicht genutzt worden sei. Weimer hatte im Kulturausschuss des Bundestags laut „FAZ“ den Vergleich mit einer hypothetischen „Nazi-Buchhandlung in Erfurt“ gezogen – anscheinend ohne genaue Kenntnis der Gründe, die den Verfassungsschutz zu einer Verbindung linker Buchhandlungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen veranlassten.
Die Buchhandlungen wollen sich das nicht gefallen lassen: Sie planen, auf die Auszahlung der Preissumme zu klagen. Ein Rechtsanwalt teilte der „FAZ“ mit, dass Weimer in Ermangelung ausreichender Sachgründe kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung gehabt habe.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



