Neben Strafanzeigen wurden Handys sichergestellt, ein Fahrer stand offenbar unter Drogeneinfluss.
Unfall nach mutmaßlichem Rennen in Tuttlingen
In Tuttlingen kam es am Samstag zu einer Kollision. Ein 44-Jähriger nahm einem 22 Jahre alten Autofahrer die Vorfahrt. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, der 44-Jährige und sein Mitfahrer wurden leicht verletzt.
Nach Angaben der Polizei soll sich der 22-Jährige zuvor mit einem weiteren Auto ein Rennen geliefert haben. Zeugen berichteten, dass dabei eine rote Ampel überfahren worden sei. Ein freiwilliger Urintest beim 22-Jährigen fiel positiv auf Betäubungsmittel aus. Die Ermittlungen laufen.
Schwenningen: Handys mit Videos beschlagnahmt
In Schwenningen meldeten Zeugen in der Nacht mehrere Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Zwei Autos sollen durch die Stadt gerast sein und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich überholt haben. Ein Autofahrer musste auf den Gehweg ausweichen und abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden.
Kurz darauf erhielt die Polizei Hinweise, dass mehrere Fahrstreifen blockiert würden – offenbar für sogenannte Beschleunigungsrennen. Bei der Fahndung trafen die Beamten auf die verdächtigen Fahrzeuge.
Insgesamt waren zwölf Personen im Alter zwischen elf und 31 Jahren beteiligt. Die Fahrer waren 21, 22, 23 und 26 Jahre alt. Mehrere Handys wurden sichergestellt. Darauf sollen sich Videos der mutmaßlichen Rennen befunden haben.
Bad Dürrheim: Vollgas auf der B27
Auch in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) gerieten zwei Fahrer ins Visier der Polizei. Laut Mitteilung warteten sie in der Nacht auf Samstag an einer Ampel auf der Bundesstraße 27. Als diese auf Grün schaltete, beschleunigten beide Fahrzeuge stark und lieferten sich in Richtung Villingen offenbar ein Rennen.
Zuvor sollen sie das Auto eines Zeugen rechts überholt haben. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wurde nach Angaben der Polizei deutlich überschritten. Konkrete Geschwindigkeitsangaben machte die Behörde nicht.
Strafverfahren wegen verbotener Rennen
Illegale Kraftfahrzeugrennen sind in Deutschland eine Straftat (§ 315d StGB). Schon der Versuch oder die Teilnahme kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Zudem drohen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Die Polizei kündigte an, die Fälle konsequent zu verfolgen. Insbesondere die ausgewerteten Handy-Videos könnten als Beweismittel eine zentrale Rolle spielen.
Das Wochenende zeigt: Illegale Rennen bleiben kein Kavaliersdelikt – sondern gefährden Unbeteiligte massiv.


