Berliner Beamtengehälter jahrelang zu niedrig

Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung über Jahre verfassungswidrig

Die Besoldung der Berliner Landesbeamten war über viele Jahre hinweg nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Besoldungsordnungen A zwischen 2008 und 2020 als grundgesetzwidrig ein. Dies betrifft 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen und erfordert nun eine Neuregelung durch den Gesetzgeber.
Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung über Jahre verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung über Jahre verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Besoldung der Berliner Landesbeamten war jahrelang nicht verfassungskonform. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor, das die Besoldungsordnungen A des Landes für den Zeitraum von 2008 bis 2020 weitgehend als grundgesetzwidrig einstufte.

Der Zweite Senat des Gerichts stellte fest, dass rund 95 Prozent der untersuchten Besoldungsgruppen nicht mit dem im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 5) verankerten Alimentationsprinzip vereinbar waren. Der Berliner Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis zum 31. März 2027 neue, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basiert auf mehreren Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts. Diese betrafen ursprünglich die Besoldung in verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017. Die Karlsruher Richter erweiterten die Prüfung jedoch auf sämtliche Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020.

Das Gericht bemängelte, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich geforderte Mindestbesoldung nicht garantierte. Zudem sei die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt worden. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn dazu, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewährleisten. Dies dient der Sicherstellung ihrer . Die Besoldung muss dabei mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation konnte laut Gericht nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden.

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben und auch für andere Bundesländer relevant werden, da mit weiteren Klagen von Beamten zu rechnen ist.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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