Im Bahnhof Offenburg wurden Beamte der Bundespolizei zu einer Person in einem abgestellten Regionalzug gerufen. Bei der Überprüfung des 62-jährigen Mannes konnte dieser keine valide Identität preisgeben. Später urinierte der Mann in der Bahnhofsunterführung, was zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Erst auf der Dienststelle stellte sich durch die Überprüfung seiner Fingerabdrücke heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl wegen Betruges gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zu einer 43-tägigen Haftstrafe verurteilt und ist nun in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.



