Kampf Terrorismus: Strafrecht verschärfen

Berlin: Regierung will Strafrecht gegen Terror verschärfen

Die Bundesregierung plant eine umfassende Verschärfung des Strafrechts, um effektiver gegen terroristische Bedrohungen vorgehen zu können. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Strafbarkeit bereits im Vorfeld terroristischer Anschläge.
Berlin: Regierung will Strafrecht gegen Terror verschärfen
Berlin: Regierung will Strafrecht gegen Terror verschärfen
Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Bundesregierung strebt eine substanzielle Verschärfung des Strafrechts an, um präventiver und wirksamer auf terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Laut einem Bericht der „Welt“ soll ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Gesetzentwurf am Mittwoch im Bundeskabinett zur Abstimmung gebracht werden. Kernpunkt der geplanten Novellierung ist eine signifikante Ausweitung der Strafbarkeit von Handlungen, die im Vorfeld terroristischer Anschläge stattfinden.

Bereits in der aktuellen Gesetzgebung ist die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ unter Strafe gestellt, etwa wenn Täter im Rahmen ihrer Anschlagsplanung illegale Waffen oder Sprengstoff erwerben. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, diese Strafbarkeit auf die Vorbereitung von Anschlägen auszuweiten, bei denen „gefährliche Werkzeuge“ wie Fahrzeuge oder Messer eingesetzt werden.

Diese Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge, bei denen vermehrt Alltagsgegenstände, insbesondere Fahrzeuge und Messer, als Tatmittel genutzt wurden, wie es im Gesetzentwurf zitiert wird. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte gegenüber der „Welt“ die Notwendigkeit dieser Schritte: „Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft. Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch und ausländische Spionage nachjustieren.“

Durch die Neuregelungen sollen die Strafverfolgungsbehörden besser in die Lage versetzt werden, bereits im Vorbereitungsstadium von Anschlägen und hybrider Kriegführung effektiver eingreifen zu können. Dies gelte insbesondere für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen, die eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bürger in darstellen.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Einreise von unter Strafe zu stellen, bei denen die Absicht besteht, in Deutschland terroristische Straftaten zu begehen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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