Ein Bundesrichter hat die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James aufgehoben. Als Grund nannte er die ungültige Ernennung des interimistischen US-Staatsanwalts Lindsey Halligan in Alexandria, Virginia.
Richter Cameron McGowan Currie erklärte, die Ernennung Halligans durch den damaligen Präsidenten Trump sei nicht rechtmäßig gewesen. Folglich seien alle von Halligan initiierten Maßnahmen, einschließlich der Anklagen gegen Comey und James, unrechtmäßig und anzufechten. Die Fälle wurden ohne Vorurteil (without prejudice) abgewiesen, was bedeutet, dass die Anklagen unter Umständen in der Zukunft erneut erhoben werden könnten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die 120-Tage-Frist, innerhalb derer ein interimistischer US-Staatsanwalt ohne Bestätigung durch den Senat oder die Zustimmung der Bezirksrichter tätig sein darf, bereits abgelaufen war, als Halligan seine Position antrat. Currie bestätigte, dass eine unrechtmäßige Ernennung die Handlungen Halligans, einschließlich der Anklagen, ungültig mache. Die Staatsanwälte unter Halligan hatten hingegen argumentiert, dass der Generalstaatsanwalt die Befugnis besitze, qualifizierte Personen zu ernennen, und dass die 120-Tage-Frist lediglich als Kontrollmechanismus diene.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
