Aufruf zur Grundgesetz-Anpassung

SPD-Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wiederkehrendes Thema in der deutschen Politik. Aktuell stößt die Forderung, trotz fehlender Vereinbarung im Koalitionsvertrag, auf breite Unterstützung vonseiten der SPD-Jugendpolitik, Kinderrechtsorganisationen sowie der Grünen-Bundestagsfraktion und wirft die Frage nach der Rolle der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft auf.
SPD-Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz
SPD-Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz
Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Rheinische Post: -Sprecherin fordert Verankerung

Entgegen der aktuellen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag spricht sich Jasmina Hostert, die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, deutlich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Gegenüber der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) betonte Hostert ihr Ziel, die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention an eine prominente Stelle im deutschen Rechtssystem zu rücken. „Sichtbare Kinderrechte im Grundgesetz lenken die Aufmerksamkeit auf die Ideen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Sie brauchen keine Sonntagsreden, sondern Rechte, die sie fördern, beteiligen und schützen“, so Hostert. Im bestehenden Koalitionsvertrag ist eine solche Verankerung bisher nicht vorgesehen.

Unicef- und Stimmen der Kinderschutzorganisationen

Am Mittwoch wird die Organisation Unicef ihren aktuellen Bericht zur Lage der Kinder in für das Jahr 2025 vorstellen. Im Vorfeld äußerten sich führende Vertreter von Kinderschutzorganisationen kritisch zur aktuellen Situation. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes Bundesverbands, bezeichnete die fehlende Einigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag als „schlechtes Zeichen“. Eine Verankerung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass die Perspektive von Kindern nicht nur opportunistisch, sondern stets berücksichtigt werde. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bekräftigte diese Position und forderte eine rechtliche Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz, die dem Kindeswohl Priorität einräumt, sowie Rechte auf Entwicklung, Schutz, Förderung und Beteiligung sicherstellt.

Unterstützung der Grünen-Bundestagsfraktion

Die Grünen-Bundestagsfraktion signalisiert ebenfalls ihre Unterstützung für das Anliegen der Kinderrechtsorganisationen. Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, unterstrich: „Kinderrechte gehören unmissverständlich ins Grundgesetz.“ Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit und zunehmender Herausforderungen in Bereichen wie Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung sei es unerlässlich, die Rechte von Kindern klar und dauerhaft im Grundgesetz zu verankern.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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